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Magazin · März 2026

OZG & E-Akte: Was Kommunen jetzt wissen müssen — und was die Gerichte zuletzt entschieden haben

Das OZG ist abgelaufen, aber die Pflichten nicht. Wir fassen zusammen, was Verwaltungen jetzt rechtssicher umsetzen müssen — und welche aktuellen Urteile dabei eine Rolle spielen.

Dr. Anna Schmid
Dr. Anna Schmid
Senior Editor · OZG/Vergaberecht
Justizgebäude Detail

Mit dem Ende der OZG-Frist Anfang 2024 schien die Aufregung erstmal vorbei. Tatsächlich hat sich der Druck nur verlagert: Aus der Frist wurde eine Daueraufgabe — und die Anforderungen wachsen weiter.

Was sich 2025 geändert hat

  • OZG 2.0 verpflichtet zur durchgängigen elektronischen Aktenführung (§ 3 EGovG)
  • Schriftformerfordernis wurde für viele Anträge reduziert
  • Once-Only-Prinzip wird schrittweise eingeführt
  • FIM-Standardisierung bekommt zusätzliches Gewicht

Aktuelle Rechtsprechung

Das VG Köln hat im November 2025 entschieden, dass Behörden Bürger:innen nicht auf rein digitale Antragswege beschränken dürfen, wenn keine zumutbare Alternative existiert. Das hat Konsequenzen für die Portal-Architektur: Hybride Antragsstrecken müssen mitgedacht werden.

Dr. Anna Schmid
Über die Autor:in

Dr. Anna Schmid

Senior Editor · OZG/Vergaberecht

Volljuristin, früher Stadt Frankfurt, schreibt über OZG, Vergaberecht und DSGVO in der Verwaltung.