Mit dem Ende der OZG-Frist Anfang 2024 schien die Aufregung erstmal vorbei. Tatsächlich hat sich der Druck nur verlagert: Aus der Frist wurde eine Daueraufgabe — und die Anforderungen wachsen weiter.
Was sich 2025 geändert hat
- OZG 2.0 verpflichtet zur durchgängigen elektronischen Aktenführung (§ 3 EGovG)
- Schriftformerfordernis wurde für viele Anträge reduziert
- Once-Only-Prinzip wird schrittweise eingeführt
- FIM-Standardisierung bekommt zusätzliches Gewicht
Aktuelle Rechtsprechung
Das VG Köln hat im November 2025 entschieden, dass Behörden Bürger:innen nicht auf rein digitale Antragswege beschränken dürfen, wenn keine zumutbare Alternative existiert. Das hat Konsequenzen für die Portal-Architektur: Hybride Antragsstrecken müssen mitgedacht werden.