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Leitfaden · Vergabe

Software-Vergabe nach UVgO: Wie öffentliche Hand Cloud-Lösungen ausschreibungsfähig macht

Cloud-Software und Vergaberecht passten lange nicht zusammen. Das ändert sich — wenn die Verwaltung weiß, worauf sie achten muss.

Markus Beck
Markus Beck
Editor · IT-Architektur
Aktenstapel mit Vergabe-Dokumenten

Über 80 Prozent der kommunalen Software-Beschaffungen liegen unter den EU-Schwellenwerten. Damit gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) — und die hat ihre Eigenheiten, wenn es um Cloud-Software geht.

Die wichtigsten Fallstricke

  • Beschränkter Markt: Bei Cloud-Spezialisten gibt es oft nur 2–3 ernsthafte Anbieter — Verhandlungsverfahren möglich
  • Datenstandort: Klare Vorgaben in der Leistungsbeschreibung sind Pflicht
  • Auftragsverarbeitungsverträge (AVV): müssen vor Zuschlag final sein, nicht erst danach
  • Migration nach Vertragsende: explizit ausschreiben, sonst keine Verhandlungsmacht

„Den größten Hebel haben wir, bevor der Zuschlag erteilt ist. Danach ist man im Tagesgeschäft."

Kämmerin, mittelhessische Kommune (8.500 Einwohner)
Markus Beck
Über die Autor:in

Markus Beck

Editor · IT-Architektur

Ehemaliger CIO einer Mittelstadt. Schreibt über kommunale IT-Architektur und Cloud-Strategien.